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HONORARE

UND

KOSTEN

Die durch unsere Beratung und Betreuung entstehenden Gebühren werden wir in unserem ersten Gespräch erläutern und mit Ihnen besprechen.

Die gesetzliche Grundlage der Gebühren für Rechtsanwälte ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für den Notar ist das Gerichts- und Notarkostengesetz maßgebend. In den Gesetzen sind verbindlich konkrete Gebührensätze und Gebührenrahmen festgeschrieben.

Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Art der Tätigkeit und von dem Wert, der der Angelegenheit zugrunde liegt. Der Umfang und die Schwierigkeit der Tätigkeit ist von Bedeutung für die Festlegung der Gebühr innerhalb eines Gebührenrahmens.

Für die Erstberatung hat der Gesetzgeber die Gebühren auf höchstens 190,- EUR begrenzt.

Sofern sich der Wert der Angelegenheit nicht ohne weiteres bemessen lässt oder die gesetzlichen Regelungen für Sie oder auch für uns nicht zu einem sachgerechten Ergebnis führen, werden wir für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts die Gebühren mit Ihnen pauschal oder auf der Basis eines Stundensatzes vereinbaren.
Eine Honorarvereinbarung bieten wir auch bei einer längerfristigen außergerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts in verschiedenen Angelegenheiten an.
Verfügen Sie über eine Rechtschutzversicherung, klären wir für Sie, ob Ihre Versicherung nach dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag im Rahmen der Allgemeinen Rechtschutzversicherungs bedingungen die für die Regelung Ihrer Angelegenheit erforderlichen Kosten trägt.

In Gerichtsverfahren werden wir für Mandanten, die die Prozesskosten nicht selbst tragen können, Prozesskostenhilfe beantragen. Die staatliche Prozesskostenhilfe wird gewährt, wenn die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat und dem Gericht nicht mutwillig erscheint.

Bitte sprechen Sie uns auch hier vertrauensvoll an. Wir finden eine Lösung.

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