RECHTSANWÄLTE und
NOTARIN
in Berlin - Mitte
Mauerstraße 77
10117 Berlin
KANZLEIPROFIL
Wir sind als Rechtsanwälte und Notarin seit vielen Jahren gemeinsam mit unseren engagierten Mitarbeitern für unsere Mandanten tätig. Wir haben umfangreiche Erfahrung auf den verschiedensten Rechtsgebieten gesammelt. Wir vertreten unsere Mandanten außergerichtlich und vor Gericht. Ihr Vertrauen ist uns wichtig.
Am Anfang steht die ausführliche und unabhängige Beratung. Wir sprechen Ihre Angelegenheit in allen voraussehbaren Konsequenzen durch, um dann gemeinsam mit Ihnen über die weiteren Schritte zu entscheiden. Wir nehmen uns Zeit für Sie. Wir vertreten Sie mit Kompetenz und setzen Ihre Ansprüche mit Nachdruck durch. Wir sagen Ihnen auch, wenn nach unserer Ansicht Ihr Anspruch nicht durchsetzbar ist. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen die für Sie wirtschaftlich vernünftigste Lösung.
Wir empfehlen Ihnen die vorbeugende Rechtsberatung, um bereits im Vorfeld Problemfelder zu entschärfen und einvernehmliche Regelungen zu finden. Das ist kostengünstiger und nervenschonender als eine jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung. Wir scheuen uns jedoch auch nicht, Ihr Recht streitbar und mit klaren Positionen in einem gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen.
Unsere Mandanten sind Privatpersonen, Freiberufler, mittelständische Unternehmen, Verbände und Vereine.
Wir betreuen Sie gerne in allen Fragen des Grundstücks- und Immobilienenrechts, Gesellschaftsrechts, Familien- und Erbrechts.
Als Notarin entwerfe und beurkunde ich für Sie Verträge, Testamente, Vollmachten sowie Satzungen für Ihre Gesellschaften.
Die Notargebühren sind gesetzlich geregelt, und zwar bundeseinheitlich für alle Notare in Deutschland in dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die gesetzliche Grundlage der Gebühren für Rechtsanwälte ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In den Gesetzen sind verbindlich konkrete Gebührensätze und Gebührenrahmen festgeschrieben.
Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Art der Tätigkeit und von dem Wert, der der Angelegenheit zugrunde liegt. Der Umfang und die Schwierigkeit der Tätigkeit ist von Bedeutung für die Festlegung der Gebühr innerhalb eines Gebührenrahmens.
RECHTSGEBIETE
GRUNDSTÜCKS- UND IMMOBILIENRECHT
FAMILIENRECHT
ERBRECHT
GESELLSCHAFTS-
RECHT
ÜBERGABE- UND NACHFOLGEVERTRÄGE
RECHTSANWÄLTE und NOTARIN
MICHAEL STERNAL
MONIKA KLUTKE
RECHTSANWÄLTIN UND NOTARIN
ANDREAS BOCK
RECHTSANWALT
MONIKA KLUTKE
RECHTSANWÄLTIN UND NOTARIN
Monika Klutke, in Düsseldorf geboren. Studium in Würzburg, Genf und Freiburg. Referendarzeit in Freiburg, Waldshut-Tiengen und Brüssel absolviert. Seit 1991 als Rechtsanwältin in Berlin zugelassen und im Jahre 1997 zur Notarin bestellt.
Als Notarin berate, gestalte, entwerfe, beurkunde, beglaubige und vollziehe ich Rechtsgeschäfte für Sie. In einem persönlichen Gespräch, gerne auch telefonisch besprechen wir Ihr Anliegen und fertigen einen Entwurf. Wir übersenden Ihnen – meist per Email - den Entwurf und Sie haben ausreichend Zeit, diesen zu prüfen, Fragen zu stellen und ihn ggf. auch mit Ihrem steuerlichen Berater zu besprechen. In dem Beurkundungstermin wird die Vereinbarung vorgelesen, erläutert und besprochen und einvernehmlich geändert und dann von allen Beteiligten unterschrieben. Den wirksamen Vertrag vollziehen wir sodann, z.B. bei einem Grundstücksgeschäft in verschiedenen Einzelschritten.
Ich bin überwiegend als Notarin auf den folgenden Rechtsgebieten tätig:
Grundstücksrecht (Immobilien erwerben oder schenkweise übertragen, Grundschuld)
Erbrecht (Testamente, Erbverträge, Erbauseinandersetzungen, Erbscheine, Testamentsvollstreckung)
Familienrecht (Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen)
Recht der GmbH (GmbH-Gründungen, Auseinandersetzung, Übertragungen von Geschäftsanteilen)
ANDREAS BOCK
RECHTSANWALT
Andreas Bock wurde 1958 in Berlin geboren.
Nach seinem Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin war Herr Rechtsanwalt Bock zunächst juristischer Mitarbeiter einer Rechtsabteilung und ab 1985 Leiter der Abteilung. Er arbeitete hier insbesondere auf dem Gebiet internationaler Zivilrechtsbeziehungen, als auch des internationalen Verkehrsrechtes und des Umweltschutzes.
Seit 1991 ist Herr Rechtsanwalt Bock als selbständiger Anwalt niedergelassen.
Rechtsanwalt Bock ist vor allem auf folgenden Rechtsgebieten tätig:
Grundstücks- und Immobilienrecht (Kauf und Veräußerung, Finanzierung, Zwangsversteigerung, Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, öffentliches und privates Baurecht)
Recht der neuen Bundesländer und offene Vermögensfragen
Familienrecht (Ehescheidungen, Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt)
Erbrecht (Beratung vorsorgende Nachlassregelung, Erbauseinandersetzung, Herausgabe-, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, Erbenermittlung)
Maklerrecht
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STERNAL &
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